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Unternehmensmitbestimmung bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

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Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes können in EU-Mitgliedsstaaten gegründete Gesellschaften ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch für Gesellschaften aus EWR-Staaten und den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Wegzug deutscher Gesellschaften ins Ausland ist seit der Reform des Kapitalgesellschaftsrechts durch das MoMiG möglich. Verlegt eine ausländische Gesellschaft ihren Verwaltungssitz nach Deutschland oder zieht eine deutsche Gesellschaft ins Ausland stellt sich die Frage nach dem auf sie anzuwendenden Recht. Der Autor untersucht, welche Unternehmensmitbestimmung nach dem Zuzug oder einem Wegzug einer Gesellschaft Anwendung findet. Im deutschen internationalen Recht ist diese Frage nicht geregelt. Daher diskutiert der Verfasser die vertretenen Auffassungen ausführlich und entwickelt im Anschluss einen eigenen Ansatz, um das anzuwendende Unternehmensmitbestimmungsrecht zu ermitteln.

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2014

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