Die Vorstandspflicht zum Risikomanagement
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Für den organisatorischen Umgang mit Risiken bei einer AG ist § 91 Abs. 2 AktG die zentrale Norm. Im Vordergrund der Arbeit steht sowohl die umfassende und konsequente Aufarbeitung des bisherigen Streits über Umfang und Reichweite des Pflichtinhalts von § 91 Abs. 2 AktG als auch die Frage, ob mit der Einführung des Begriffs „Risikomanagementsystem“ durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ein Paradigmenwechsel in Hinblick auf die Risikoüberwachungspflicht des Vorstands einhergeht. Ein eventueller Einfluss der IDW Prüfungsstandards, des Deutschen Corporate Governance Kodex oder des Aufsichtsrechts werden ebenso behandelt wie das unternehmerische Ermessen, die Business Judgement Rule sowie die allgemeinen Leitungs- und Sorgfaltspflichten des Vorstands nach §§ 76, 93 AktG. Unter Berücksichtigung der haftungsrechtlichen Mindestanforderungen und des ökonomisch wünschenswerten Optimums werden konkrete Vorschläge zur Etablierung eines Früherkennungs- und Überwachungssystems gemacht.