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Die Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an Vergütungssysteme in Instituten und Versicherungsunternehmen aus Sicht des Arbeits- und Dienstvertragsrechts

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Im Juli 2010 ist in das Kreditwesengesetz (KWG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) jeweils die Regelung aufgenommen worden, dass die Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts beziehungsweise des Unternehmens ausgerichtet sein müssen. Im Oktober 2010 folgten zwei konkretisierende Verordnungen: die InstitutsVergV und die VersVergV. In dieser Arbeit werden die aufsichtsrechtlichen Vergütungsvorgaben erläutert und die Möglichkeiten ihrer Umsetzung in den die Arbeits- und Dienstverhältnisse gestaltenden Verträgen und Vereinbarungen erörtert. Ziel der Arbeit ist es, die Vorgaben für die Praxis zu bewerten und die bei ihrer Umsetzung dienstvertragsrechtlichen sowie vor allem individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen zu beantworten.

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