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Die Beteiligung des Betriebsrats bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz

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Bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen stellen insbesondere die arbeitnehmerschützenden Vorschriften den Rechtsanwender immer wieder vor Probleme. Deshalb setzt sich diese Arbeit mit den §§ 122a ff. UmwG aus arbeitsrechtlicher Sicht auseinander. Es wird dargelegt, welche arbeitsrechtlichen Pflichtangaben in den Verschmelzungsplan nach § 122c UmwG und in den Verschmelzungsbericht nach § 122e UmwG aufgenommen werden müssen, welches Dokument in welcher Form zugänglich gemacht werden muss und wer für diese Beteiligung der richtige Adressat auf Arbeitnehmerseite ist. Dies geschieht vor dem Hintergrund der vielfältigen Ansichten im Schrifttum, die insbesondere zur Unterrichtung des Betriebsrats nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG im Verfahren der innerstaatlichen Verschmelzung existieren. Des Weiteren wird die zeitliche Koordinierung des umwandlungsrechtlichen Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrates nach § 122e S. 2 UmwG mit anderen Beteiligungsrechten des Betriebsrats bzw. solchen anderer Arbeitnehmervertretungen untersucht. Eingang finden sowohl Beteiligungsrechte, die unmittelbar durch die grenzüberschreitende Verschmelzung ausgelöst werden, als auch solche, die durch mit einer Verschmelzung oftmals einhergehende Massnahmen begründet werden. Abschliessend wird ein Vorschlag zur rechtssicheren zeitlichen Abfolge bei Zusammentreffen verschiedener Beteiligungsrechte dargelegt.

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