Die Genehmigungsfiktion gem. § 42a VwVfG
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Die zeitliche Dauer von Genehmigungsverfahren wird in Deutschland von Bürgern, aber insbesondere auch von Unternehmen immer wieder beklagt und zum Teil sogar als Investitionshindernis angesehen. Seit einiger Zeit enthält nun § 42a VwVfG - unionsrechtlich durch die sog. Dienstleistungsrichtlinie veranlasst - eine Bestimmung zu einer Genehmigungsfiktion. Sie soll bewirken, dass Genehmigungsverfahren mit der Möglichkeit des Eintritts einer Genehmigungsfiktion künftig entweder schneller verlaufen als bisher oder aber mit einer durch Zeitablauf fingierten Genehmigung zugunsten des Antragstellers enden, die dem Genehmigungsinhaber dieselbe Rechtssicherheit bietet wie eine „normale“ Genehmigung. Allerdings ist offen, ob und wie sich dieses Instrument bewähren kann. Die Autorin unternimmt den Versuch, die Genehmigungsfiktion an den soeben genannten Zielen zu messen. Hierzu unternimmt sie zum einen eine rechtstatsächliche Sekundäranalyse zweier empirischer Studien zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren nach der Einführung von Genehmigungsfiktionen und zum anderen eine rechtsdogmatische Bewertung der Rechtssicherheit durch eine fingierte Genehmigung.