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Diskriminierungsverbote im deutschen und US-amerikanischen Versicherungsvertragsrecht

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Die Grenzen einer zulässigen Ungleichbehandlung bzw. einer unzulässigen Diskriminierung aufgrund von persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Behinderung, Rasse oder ethnische Herkunft werden vor allem im Arbeitsrecht seit langem sehr intensiv diskutiert. Im Versicherungsvertragsrecht ist die Problematik dagegen erst durch die sogenannte „Gender-Richtlinie“ der EG sowie das in Umsetzung dieser Richtlinie erlassene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. In neuerer Zeit hat das Urteil des EuGH vom 01.03.2011 in der Rechtssache Test-Achats die Frage aufgeworfen, inwieweit eine geschlechtsspezifische Tarifierung bei Versicherungsverträgen legitim ist. Nachdem die Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen auf die amerikanische Rechtsprechung Bezug genommen hat, ist die Rechtslage in den USA auch aus deutscher versicherungsrechtlicher Sicht stärker in den Fokus gerückt. Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Problematik erscheint auch insofern von besonderem Interesse, als die USA als Vorreiter der Antidiskriminierungsgesetzgebung gelten. Speziell im Hinblick auf die Krankenversicherung ist aus neuerer Zeit der Patient Protection and Affordable Care Act von 2010 zu berücksichtigen, der die Rechtsfortbildung in den USA um wichtige Aspekte bereichert hat. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist der Vergleich der beiden Rechtsordnungen sowie die Darstellung des aktuellen Diskussionsstandes. Insbesondere wird analysiert, inwieweit sich durch einen solchen Rechtsvergleich Rückschlüsse für die Beantwortung offener Fragen, Ansätze für die Lösung äquivalenter Probleme oder Anregungen und Ideen für eine Weiterentwicklung des nationalen Rechts ergeben.

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