Die Verfügungsverwaltung in der Erbengemeinschaft
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Die Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft wirft aufgrund ihrer schwierigen Integration in das römisch-rechtlich geprägte BGB bis heute Fragen auf. Die rechtshistorische Aufarbeitung der Gesetzgebung zur Erbengemeinschaft und deren Vergleich zu den übrigen Gesamthandsgemeinschaften lässt die Verfasserin zu dem Ergebnis kommen, dass die Regelungen zur Erbengemeinschaft auf einem Interessenkonflikt zwischen den Interessen der Nachlassgläubiger und den Miterben basiert. Die Wandlung und Veränderung der Gesellschaft und folglich des Interessenkonflikts zwingt die Rechtsprechung zu einer interessensgerechten Anwendung der Regelungen, die dem Wortlaut und der Systematik der Regelungen widerspricht. Anhand einer Analyse der geschichtlichen Hintergründe der Verfügungsregelungen, Vergleiche mit den übrigen Gesamthandsgemeinschaften sowie mit ausländischen Rechtsordnungen zeigt die Arbeit unter Berücksichtigung des bestehenden Interessenskonflikts Lösungen auf.