Verfassungsrechtliche Maßstäbe und Grenzen präventiver Informationseingriffe
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Aufgrund der zunehmenden Bedrohung durch die organisierte Kriminalität und durch terroristische Anschläge, haben die Gesetzgeber in den letzten Jahren zahlreiche Vorschriften erlassen, die neue Polizeimaßnahmen erlauben. Charakteristisch für diese Polizeimaßnahmen ist, dass sie heimlich erfolgen und von den Betroffenen daher nicht bemerkt werden. Zu diesen Maßnahmen gehört auch der Einsatz omatisierter Kennzeichenlesegeräte, bei dem Kraftfahrzeugkennzeichen massenhaft erfasst und mit Datenbeständen abgeglichen werden. Bei einem „Trefferfall“ wird der Kraftfahrzeugfahrer von den Polizeibeamten angehalten und es können weitere Folgemaßnahmen vorgenommen werden. Bezugsgegenstand der Untersuchung ist die hessische Regelung des § 14 a HSOG. Die Arbeit lässt sich dabei in zwei große Kapitel gliedern: Erstens die Frage, ob der hessische Gesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass des § 14 a HSOG besitzt und zum zweiten, ob die hessische Vorschrift materiell verfassungsgemäß ist. Ein Schwerpunkt dabei ist die angemessene Abwägung zwischen den Freiheitsrechten der Bürger auf der einen und dem Sicherheitsbedürfnis des Staates auf der anderen Seite: Die Sicherheit ist zwar unabdingbare Bedingung für die Freiheit der Bürger, andererseits muss der Staat dafür - wiederum - Freiheitsrechte der Bürger einschränken, um die Sicherheit für die Gesellschaft zu gewährleisten.