Leitlinien der Rechtsprechung zum Persönlichkeitsschutz von Religionsgemeinschaften vor öffentlichen Äußerungen
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Religionsgemeinschaften genießen Persönlichkeitsschutz, der sich in seiner rechtlichen Grundlage und Ausgestaltung von den Persönlichkeitsrechten von Privatpersonen erheblich unterscheidet. Dieser Schutz ist allerdings nicht allumfassend, sondern muss mit gegenläufigen Rechten - etwa der Meinungsfreiheit - in Einklang gebracht werden. Diese Arbeit, die im Jahre 2011 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg als Dissertation angenommen wurde, befasst sich anhand einer systematischen Darstellung und kritischen Untersuchung der einschlägigen Rechtsprechung mit den vielschichtigen rechtlichen Fragestellungen, die das Thema „Persönlichkeitsschutz von Religionsgemeinschaften“ aufwirft. Berücksichtigt werden dabei auch die besonderen Problemlagen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts.
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Leitlinien der Rechtsprechung zum Persönlichkeitsschutz von Religionsgemeinschaften vor öffentlichen Äußerungen, Sebastian Wußler
- Jazyk
- Rok vydání
- 2014
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- Titul
- Leitlinien der Rechtsprechung zum Persönlichkeitsschutz von Religionsgemeinschaften vor öffentlichen Äußerungen
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Sebastian Wußler
- Vydavatel
- Uni-Ed.
- Rok vydání
- 2014
- ISBN10
- 3944072219
- ISBN13
- 9783944072210
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Religionsgemeinschaften genießen Persönlichkeitsschutz, der sich in seiner rechtlichen Grundlage und Ausgestaltung von den Persönlichkeitsrechten von Privatpersonen erheblich unterscheidet. Dieser Schutz ist allerdings nicht allumfassend, sondern muss mit gegenläufigen Rechten - etwa der Meinungsfreiheit - in Einklang gebracht werden. Diese Arbeit, die im Jahre 2011 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg als Dissertation angenommen wurde, befasst sich anhand einer systematischen Darstellung und kritischen Untersuchung der einschlägigen Rechtsprechung mit den vielschichtigen rechtlichen Fragestellungen, die das Thema „Persönlichkeitsschutz von Religionsgemeinschaften“ aufwirft. Berücksichtigt werden dabei auch die besonderen Problemlagen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts.