Der Personengesellschafter als Gläubiger seiner Gesellschaft
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Diese Arbeit behandelt unter eingehender Analyse von Rechtsprechung und Literatur umfassend die umstrittene Thematik der Mitgesellschafterhaftung für vermögensrechtliche Forderungen eines Personengesellschafters, der seiner Gesellschaft als Gläubiger gegenübertritt. Hinsichtlich der schwerpunktmäßig untersuchten Drittgläubigeransprüche plädiert der Verfasser dafür, Umfang und Ausgestaltung der Mitgesellschafterhaftung für Ansprüche, die der Drittgläubiger-Gesellschafter begründet hat, grundsätzlich aus der Sicherungsfunktion der Gesellschafterhaftung unter Vornahme einer wirtschaftlichen Betrachtung abzuleiten. Auch spricht er sich dafür aus, diese Konstellation dogmatisch sowie wertungsmäßig von derjenigen zu unterscheiden, in der eine bestehende Forderung auf einen der Außenhaftung unterworfenen Gesellschafter übergeht.
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Der Personengesellschafter als Gläubiger seiner Gesellschaft, Luitpold Wolffskeel von Reichenberg
- Jazyk
- Rok vydání
- 2014
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Der Personengesellschafter als Gläubiger seiner Gesellschaft
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Luitpold Wolffskeel von Reichenberg
- Vydavatel
- PL Acad. Research
- Rok vydání
- 2014
- ISBN10
- 3631651554
- ISBN13
- 9783631651551
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Diese Arbeit behandelt unter eingehender Analyse von Rechtsprechung und Literatur umfassend die umstrittene Thematik der Mitgesellschafterhaftung für vermögensrechtliche Forderungen eines Personengesellschafters, der seiner Gesellschaft als Gläubiger gegenübertritt. Hinsichtlich der schwerpunktmäßig untersuchten Drittgläubigeransprüche plädiert der Verfasser dafür, Umfang und Ausgestaltung der Mitgesellschafterhaftung für Ansprüche, die der Drittgläubiger-Gesellschafter begründet hat, grundsätzlich aus der Sicherungsfunktion der Gesellschafterhaftung unter Vornahme einer wirtschaftlichen Betrachtung abzuleiten. Auch spricht er sich dafür aus, diese Konstellation dogmatisch sowie wertungsmäßig von derjenigen zu unterscheiden, in der eine bestehende Forderung auf einen der Außenhaftung unterworfenen Gesellschafter übergeht.