Ethische Implikationen chemischer Praxen am Beispiel der Guten Laborpraxis
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Ist die Gute Laborpraxis strukturell geeignet, um das Vertrauen der Gesellschaft in chemisch-pharmazeutische Handlungen aufzubauen? Um auf diese Frage eine Antwort zu finden, muss ihre Entstehungsgeschichte einer interdisziplinären Untersuchung unterzogen werden. In der Untersuchung vermischen sich philosophische, chemisch-pharmazeutische, aber auch historische und juristische Überlegungen zu einem Gesamtbild, das die Struktur und das Wesen der Guten Laborpraxis zu einem tieferen Verständnis bringen soll. Ausschlaggebend für die Antwort ist dabei die Frage, ob die GLP im Akt einer positiven Setzung als eine Art Kontrollmaßnahme vom Gesetzgeber vorgegeben wurde oder sich die chemisch-pharmazeutische Industrie freiwillig zur Befolgung der Guten Laborpraxis verpflichtete. Das Ergebnis der Untersuchung spricht für die freiwillige Verpflichtung und richtet sich gegen die übliche Darstellungsweise der GLP als rein positiv rechtliche Setzung, die jegliche vorgesetzliche Entwicklung vernachlässigt. Die Anwendung der Guten Laborpraxis erweist sich außerdem als praxistranszendente Norm. So werden das Wesen und die Struktur der Guten Laborpraxis nicht erst durch das Gesetz erzeugt, sondern bestehen bereits davon unabhängig im Bereich der überpositiven Gesetze. Ihre gesetzliche Implementierung ist vielmehr der Endpunkt einer notwendigen Entwicklung aus der Struktur ihres Wesens heraus. Zur Verdeutlichung ihres Wesens erfolgt zusätzlich ein Vergleich zum hippokratischen Eid, dem Produkthaftungsgesetz und dem Ingenieureid. In diesem Vergleich zeigen sich beim hippokratischen und Ingenieureid analoge und beim Produkthaftungsgesetz entgegengesetzte Strukturen zur Guten Laborpraxis.