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Die Auswirkungen von Basel III auf Genossenschaftsbanken

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Die Einführung von Basel III in nationales Recht kann für Genossenschaftsbanken mit weitreichenden Konsequenzen verbunden sein. Dies wird einerseits durch eine unzureichende Proportionalität der Regulierungsneuerungen zum Geschäftsmodell der Genossenschaftsbanken und andererseits durch eine ungenügende Berücksichtigung der Besonderheiten der genossenschaftlichen FinanzGruppe bei der Umsetzung von Basel III in nationales Recht begründet. Allerdings ist aufgrund des hohen Detailgrads der LCR sowie der noch nicht finalen Präzisierung der NSFR auf europäischer Ebene eine präzise Quantifizierung dieser Liquiditätsquoten von Genossenschaftsbanken anhand öffentlich zugänglicher Daten nicht möglich. Auf Basis einer Variation der einzelnen Bestandteile der kurzfristigen und strukturellen Liquiditätsquoten mit den verschiedenen vorgegebenen Gewichtungsfaktoren werden jedoch die Einflussfaktoren auf diese Kennzahlen von den Primärinstituten identifiziert. Im Rahmen dieser Untersuchung zeigt sich eine maßgebliche Beeinflussung dieser Kennzahlen durch die Bestände an Kundeneinlagen und -forderungen. Da es sich bei den Kundeneinlagen von Primärbanken meist um kurzfristiges Fremdkapital handelt, die vergebenen Kredite dagegen eine mittel- bis längerfristige Laufzeit aufweisen, wird darin die Brisanz einer möglichen Einführung der NSFR für die Primärinstitute verdeutlicht. So können durch die NSFR die Erträge aus der Fristentransformation beeinflußt werden. Da ein hoher Bestand an Kundeneinlagen sich sowohl positiv auf die LCR als auch auf die NSFR auswirken dürfte, ist es für die Primärbanken von hoher Bedeutung, ihre Refinanzierungsstruktur im Hinblick auf die Auswirkungen auf diese Liquiditätsquoten zu untersuchen. Zugleich wird durch die Einführung dieser Liquiditätskennzahlen die Notwendigkeit einer regulierungskonformen Ausgestaltung des Depot A von Genossenschaftsbanken aufgezeigt. Dagegen zeigt eine Analyse der harten Kernkapitalquote, dass diese im Durchschnitt von den betrachteten Genossenschaftsbanken eingehalten wird. Allerdings sehen sich rund 250 Primärinstitute mit einem Kapitalbedarf bzw. einer notwendigen Reduzierung von aufsichtsrechtlichen Risikopositionen zur Einhaltung der Kernkapitalquote gemäß Basel III konfrontiert. Da die Genossenschaftsanteile nicht auf einem organisierten Markt emittiert werden können, ist eine Erhöhung des harten Kernkapitals von der Möglichkeit der Gewinnthesaurierung abhängig. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen zur Einhaltung der Kernkapitalquote auf die Cost-Income-Ratio wird dadurch zugleich die Notwendigkeit einer kostenminimalen Umsetzung der Regulierungsneuerungen für die Genossenschaftsbanken verdeutlicht. Des Weiteren zeigt sich in einer Analyse der Wechselwirkungen von Maßnahmen zur Erhöhung der Kernkapitalquote zu den Liquiditätsvorschriften eine weitere Dimension, die durch das Management der Genossenschaftsbanken im Rahmen von Handlungsoptionen zur Sicherstellung der Konformität zur harten Kernkapitalquote zu berücksichtigen ist. Zudem können die Maßnahmen zur Einhaltung der Kernkapitalquote den MemberValue von Genossenschaftsbanken beeinflussen. Folglich müssen die Maßnahmen zur Erhöhung der Kernkapitalquote stets an die institutsspezifische MemberValue-Strategie angepasst werden.

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