Zur Zulässigkeit von Sympathiestreiks
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In ihrer Arbeit untersucht die Autorin, ob Streiks, mit denen Arbeitnehmer keine eigennützigen Ziele verfolgen, sondern fremde Ziele unterstützen (Sympathiestreiks), nach deutschem Recht zulässig sind. Sie kommt zu dem Schluss, dass Sympathiestreiks zwar verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat geschützt, im Verhältnis zum Arbeitgeber jedoch regelmäßig unzulässig sind. Sympathiestreiks verletzen ihrer Ansicht nach grundsätzlich die tarifvertragliche Friedenspflicht und die arbeitsvertraglichen Pflichten der streikenden Arbeitnehmer. Die richterliche Durchsetzung des tarif- und arbeitsvertraglichen Leistungsstörungsrechts und den Sympathiestreik beschränkendes dispositives Gesetzesrecht stellen nach Ansicht der Verfasserin keine rechtfertigungsbedürftigen Eingriffe in die Koalitionsfreiheit dar. Sympathiestreiks könnten jedoch de lege ferenda im Wege der Grundrechtsausgestaltung zivilrechtlich zwingend geschützt werden, soweit ausnahmsweise eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht hierzu besteht.
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Zur Zulässigkeit von Sympathiestreiks, Anne-Kathrin Bertke
- Jazyk
- Rok vydání
- 2014
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Zur Zulässigkeit von Sympathiestreiks
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Anne-Kathrin Bertke
- Vydavatel
- Nomos
- Rok vydání
- 2014
- ISBN10
- 3848711354
- ISBN13
- 9783848711352
- Série
- Studien zum Arbeitsrecht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- In ihrer Arbeit untersucht die Autorin, ob Streiks, mit denen Arbeitnehmer keine eigennützigen Ziele verfolgen, sondern fremde Ziele unterstützen (Sympathiestreiks), nach deutschem Recht zulässig sind. Sie kommt zu dem Schluss, dass Sympathiestreiks zwar verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat geschützt, im Verhältnis zum Arbeitgeber jedoch regelmäßig unzulässig sind. Sympathiestreiks verletzen ihrer Ansicht nach grundsätzlich die tarifvertragliche Friedenspflicht und die arbeitsvertraglichen Pflichten der streikenden Arbeitnehmer. Die richterliche Durchsetzung des tarif- und arbeitsvertraglichen Leistungsstörungsrechts und den Sympathiestreik beschränkendes dispositives Gesetzesrecht stellen nach Ansicht der Verfasserin keine rechtfertigungsbedürftigen Eingriffe in die Koalitionsfreiheit dar. Sympathiestreiks könnten jedoch de lege ferenda im Wege der Grundrechtsausgestaltung zivilrechtlich zwingend geschützt werden, soweit ausnahmsweise eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht hierzu besteht.