Die Societas Europaea (SE)
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Die Rechtsform der SE erfreut sich in Deutschland wachsender Beliebtheit, sowohl bei Unternehmen, die als Konzernspitze fungieren, als auch bei mittelständischen Unternehmen. Der deutsche Gesetzgeber war teilweise zum Erlass von SE-spezifischen Regelungen verpflichtet. Dies zeigt sich sehr deutlich für die Leitungsstruktur einer monistischen SE und den mitbestimmungsrechtlichen Regelungen. Die vom deutschen Gesetzgeber erlassenen Regelungen sowie die Vorgaben in der SEVO stellen für Unternehmer die Grundlagen dar, die sie bei ihrer Entscheidung, eine SE zu gründen, berücksichtigen müssen. Die Entscheidung zu einem Rechtsformwechsel bzw. eine Unternehmensreorganisation in Form einer SE hängt dabei im Wesentlichen von den Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Gründung, Konzernierung, Minderheiten- und Gläubigerschutz, Leitungsstruktur, Besteuerung und schließlich der Mitbestimmungsrechte ab. Diese Arbeit verfolgt das Ziel, die sich aus dem Gesetz ergebenden Risiken und Chancen, die für eine SE bestehen, anhand der SEVO und ihrer deutschen Ausführungsgesetze aufzuzeigen.