Das "Recht nach dem Kriege" in der Philosophie Immanuel Kants
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Das „Recht nach dem Kriege“ behandelt das bislang völlig unbeachtet gebliebene Recht des Friedensvertrages. Im Ausgang der §§ 53 und 58 von Immanuel Kants Schrift „Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“ untersucht der Verfasser das „Recht nach dem Kriege“ im historischen, rechtsphilosophisch vergleichenden Blick, wobei einerseits die Entwicklung des Themas in Kants gesamten Werk nachgezeichnet als auch auf die derzeitige philosophische und völkerrechtliche Diskussion eingegangen wird. Die Arbeit unterteilt sich grob in zwei Abschnitte: In den Teilen 1 bis 8 wird Kants Konzept des „Rechts nach dem Kriege“ näher bestimmt, definiert, hergeleitet, abgegrenzt und sein Inhalt untersucht. Darauf aufbauend, wird in den Teilen 9 bis 12 u. a. Kants Vorstellung vom „Recht nach dem Kriege“ mit der von Brian Orend verglichen und schließlich ein „Muster-Friedensvertrag“ sowie ein „Muster-Übereinkommen des ‚Rechts nach dem Kriege‘“ entwickelt.