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Überwachung der Tariffähigkeit als Aufgabe der Exekutive

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§ 97 Abs. 1 ArbGG gibt den Arbeitsministerien des Bundes und der Länder die Möglichkeit, gegen Pseudo-Gewerkschaften vorzugehen, die die tarifliche Normsetzung missbrauchen. Die Norm ist bis zum CGZP-Verfahren 2008 seit den fünfziger Jahren nicht mehr genutzt worden; ihre Entstehungsgeschichte und die historischen Vorläufer wurden nie erforscht. Die Arbeit schließt diese Lücke. Sie zeigt, dass das Problem „Gelber“ Gewerkschaften bereits in der Weimarer Republik bestand. Damals wurden diese Organisationen mit Hilfe des Tarifregisters bekämpft. Schwerpunkt der Arbeit ist die unmittelbare Vorgeschichte der aktuellen gesetzlichen Regelung nach dem Zweiten Weltkrieg. Es wird gezeigt, dass die Norm zugleich die Verpflichtung der Exekutive begründet, bei bestimmten Formen des Missbrauchs der tariflichen Normsetzungsbefugnis das Verfahren nach § 97 Abs.1 ArbGG einzuleiten.

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