Statusverfahren nach § 97 ArbGG
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Das Arbeitsgerichtsgesetz sieht ein besonderes Beschlussverfahren für die Feststellung der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen vor. Die im Gesetz nur bruchstückhaft geregelten Eigenheiten dieses Verfahrens werden seit dem sog. CGZP-Verfahren intensiv und kontrovers diskutiert. Als erste Monographie setzt sich die Abhandlung vertieft mit der Reichweite des Verfahrensgegenstandes und der Rechtsschutzfunktion des Verfahrens auseinander, um hieraus Folgerungen für die Vielzahl praxisrelevanter Einzelfragen abzuleiten. Dabei geht sie der übergeordneten Frage nach, inwieweit das Verfahren von (beteiligten-)subjektiven Interessen einerseits und objektivierten Interessen andererseits geprägt wird. Hiervon ausgehend wird etwa untersucht, inwieweit die weite Aussetzungspflicht nach § 97 Abs. 5 S. 1 ArbGG einzuschränken ist, wer an dem Verfahren zu beteiligen ist und welche zeitliche Bindungswirkung die gerichtliche Entscheidung entfaltet.