Soziale Trainingskurse als ambulante Maßnahmen im Rahmen des Jugendstrafverfahrens
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Seit Anfang der 1990er Jahre steht Jugenddelinquenz und insbesondere gewalttätiges Verhalten von Jugendlichen im Mittelpunkt öffentlicher, kriminalpolitischer und wissenschaftlicher Debatten. Hintergrund der Auseinandersetzungen sind vor allem Anstiege von Körperverletzungsdelikten bei männlichen und - in einem geringeren Umfang - weiblichen Jugendlichen im Hellfeld. Auch wenn die Tatverdächtigenzahlen bei Gewaltdelikten nach der Polizeilichen Kriminalstatistik seit dem Jahr 2010 rückläufig sind, werden immer mehr Gewaltpräventionsprojekte zur Lösung des Problems initiiert. Weit verbreitet sind Soziale Trainingskurse einschließlich Anti-Gewalt-Trainings, die als Weisungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG auferlegt und von freien Trägern der Jugendhilfe oder der Jugendgerichtshilfe durchgeführt werden. Eine bundesweite Bestandsaufnahme von Sozialen Trainingskursen - mit Auskünften zur Struktur, Organisation und Ausgestaltung der Trainings - wurde zuletzt von Dünkel et al. (1998) für die Jahre 1991 bis 1993 durchgeführt. Mit dieser Arbeit kann eine Fortführung und Aktualisierung der Untersuchung von Dünkel et al. für das Jahr 2006 vorgelegt werden. Mit einer bundesweiten schriftlichen und mündlichen Befragung der Anbieter von Sozialen Trainingskursen werden Informationen über die Zielgruppen, Zielsetzungen, konzeptionellen Rahmenbedingungen, Qualifikation des Personals und Finanzierung der Trainings vorgelegt. Die Bestandsaufnahme gibt außerdem Auskunft über Unterschiede zwischen deliktunspezifischen Sozialen Trainingskursen und Anti-Gewalt-Trainings sowie Mädchen-, Jungen- und gemischtgeschlechtlichen Trainingskursen. Auch die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Anwendung von Methoden der Selbstevaluation sowie die Evaluation der Maßnahmen wurden erfragt. In die Untersuchung konnten insgesamt 412 Maßnahmen von 311 Anbietern von Sozialen Trainingskursen einbezogen werden. Da bisher kaum Evaluationen von Sozialen Trainingskursen und Anti-Gewalt-Trainings für Mädchen vorliegen, wurde zusätzlich eine Prozessevaluation eines Coolness-Trainings für Mädchen bei kleiner Fallzahl durchgeführt. Durch schriftliche und mündliche Befragungen der Trainer und Teilnehmerinnen des Trainings sowie die Überprüfung der Legalbewährung durch Akteneinsichtnahme bei der Staatsanwaltschaft können Aussagen über den Erfolg des Trainings bzw. Einstellungs- und Verhaltensänderungen der Teilnehmerinnen getroffen werden. Die Untersuchung gibt außerdem Auskunft über die Akzeptanz des Trainings durch die Teilnehmerinnen und analysiert den Bedarf eines speziellen Trainings für gewaltbereite und gewalttätige Mädchen.