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Sicherung angemessenen Arbeitslohns durch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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Am 01.01.2015 tritt ein bundesweit einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro in Kraft. Bislang ist der deutschen Rechts- und Wirtschaftsordnung ein gesetzlich fixierter Lohn fremd. Es dominiert der Grundsatz der Vertragsfreiheit, wonach ein Lohn als «angemessen» gilt, wenn er von den Arbeitsvertragsparteien frei ausgehandelt wurde. Gleichwohl hat der Gesetzgeber – nicht zuletzt aufgrund der existenziellen Bedeutung des Lohnes für die meisten Arbeitnehmer – dem Grundsatz der freien Lohngestaltung schon heute gewisse Grenzen gesetzt. Vor diesem Hintergrund widmet sich diese Arbeit der Frage, ob und in welcher Weise das derzeitige Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zum Schutz einer angemessenen Arbeitsvergütung beitragen kann.

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