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Die Patentierung embryonaler Stammzellen

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Die Arbeit befasst sich insbesondere vor dem Hintergrund des 2011 ergangenen Brüstle-Urteils des EuGH mit der Zulässigkeit von Patenten auf embryonale Stammzellen. Neben einer detaillierten Analyse der einschlägigen Rechtsvorschriften wird die Problematik vor allem unter dem Aspekt der Wechselwirkungen zwischen öffentlich-rechtlichen Verwertungsverboten und Patentverboten untersucht. Dabei wird herausgearbeitet, dass Patentverbote zwingend an die Vorgaben des öffentlichen Rechts gebunden sind und eine Aufstellung eigener Bewertungsmaßstäbe für die patentierte Technologie abseits der Vorgaben des öffentlichen Rechts, wie durch das Europäische Patentamt, die Biotechnologie-Richtlinie und den EuGH erfolgt, nicht zulässig ist. Lösungsansätze legen die Patentverbote im Lichte der untersuchten Wechselwirkungen aus und führen diese näher an die Vorgaben des öffentlichen Rechts heran. Im Hinblick auf die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen kommt die Arbeit zu differenzierenden Ergebnissen. Die Arbeit wurde mit dem Appelhagen-Stifterpreis ausgezeichnet.

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