Mulier absentis alii se iunxit
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Die Verschollenheit hat im römischen Recht andere Auswirkungen auf die Ehe als im modernen Recht. Durch die Todeserklärung, die heute in § 2 Verschollenheitsgesetz geregelt ist, bereitet das Gesetz der Ehefrau, deren Mann sich in Verschollenheit befindet, den Weg zur Fortsetzung und Neugestaltung ihres Lebens, indem ihr insbesondere die Eingehung einer neuen Ehe ermöglicht wird (§ 1319 BGB). Das klassische römische Recht kannte eine solche Todeserklärung nicht. Ebenso wenig kannte es abstrakt-generelle Regelungen für die Fälle von Verschollenheit, obwohl diese vor allem in ihrer Quantität die heutige Realität bei weitem überstiegen. Im Corpus Iuris Civilis findet man jedoch Einzelfallentscheidungen: Wenn die Frau eines gefangengenommenen oder verschollenen Mannes eine zweite Ehe schloss und der Ehemann zurückkehrte, so war zu entscheiden, wie sich die beiden Ehen zueinander verhielten und ob die Ehefrau wegen Ehebruchs zu bestrafen war oder nicht. Zur Beantwortung dieser Fragen wird die römische Ehe beleuchtet, insbesondere ihr Zustandekommen, ihre Festigkeit und ihre Auflösung. Dabei nimmt die Autorin auch die Besonderheiten der Kriegsgefangenschaft in den Blick. Denn diese führt zu anderen Ergebnissen als die Verschollenheit. Wiederum eine andere Beurteilung dieser Fragen ergibt sich im kanonischen Recht, das die Ehe grundsätzlich als unauflösbar ansieht. Die Analyse der theologischen Grundprinzipien führt zu der Frage, ob sich kanonisch-rechtliches Gedankengut im nachklassischen römischen Recht wiederfinden lässt. Denn die spätantiken kaiserlichen Gesetzgeber, insbesondere ab Konstantin I., hatten ein neuartiges Bewusstsein in Bezug auf Wesen, Inhalt und Schutzwürdigkeit des ehelichen Bündnisses.
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Mulier absentis alii se iunxit, Hanna H. Herberz
- Jazyk
- Rok vydání
- 2015
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- Titul
- Mulier absentis alii se iunxit
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Hanna H. Herberz
- Vydavatel
- Kovač
- Rok vydání
- 2015
- ISBN10
- 3830082452
- ISBN13
- 9783830082453
- Série
- Schriftenreihe rechtsgeschichtliche Studien
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Verschollenheit hat im römischen Recht andere Auswirkungen auf die Ehe als im modernen Recht. Durch die Todeserklärung, die heute in § 2 Verschollenheitsgesetz geregelt ist, bereitet das Gesetz der Ehefrau, deren Mann sich in Verschollenheit befindet, den Weg zur Fortsetzung und Neugestaltung ihres Lebens, indem ihr insbesondere die Eingehung einer neuen Ehe ermöglicht wird (§ 1319 BGB). Das klassische römische Recht kannte eine solche Todeserklärung nicht. Ebenso wenig kannte es abstrakt-generelle Regelungen für die Fälle von Verschollenheit, obwohl diese vor allem in ihrer Quantität die heutige Realität bei weitem überstiegen. Im Corpus Iuris Civilis findet man jedoch Einzelfallentscheidungen: Wenn die Frau eines gefangengenommenen oder verschollenen Mannes eine zweite Ehe schloss und der Ehemann zurückkehrte, so war zu entscheiden, wie sich die beiden Ehen zueinander verhielten und ob die Ehefrau wegen Ehebruchs zu bestrafen war oder nicht. Zur Beantwortung dieser Fragen wird die römische Ehe beleuchtet, insbesondere ihr Zustandekommen, ihre Festigkeit und ihre Auflösung. Dabei nimmt die Autorin auch die Besonderheiten der Kriegsgefangenschaft in den Blick. Denn diese führt zu anderen Ergebnissen als die Verschollenheit. Wiederum eine andere Beurteilung dieser Fragen ergibt sich im kanonischen Recht, das die Ehe grundsätzlich als unauflösbar ansieht. Die Analyse der theologischen Grundprinzipien führt zu der Frage, ob sich kanonisch-rechtliches Gedankengut im nachklassischen römischen Recht wiederfinden lässt. Denn die spätantiken kaiserlichen Gesetzgeber, insbesondere ab Konstantin I., hatten ein neuartiges Bewusstsein in Bezug auf Wesen, Inhalt und Schutzwürdigkeit des ehelichen Bündnisses.