Die Entwicklung des Heimrechts auf der Ebene des Bundes und der Bundesländer
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Vielfach wurde befürchtet, dass durch die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht vom Bund auf die Bundesländer im Zuge der Föderalismusreform des Jahres 2006 ein Rückschritt hinsichtlich der Qualität des Rechtsschutzes für pflegebedürftige Menschen vorgenommen werde. Die Autorin geht deshalb der Frage nach, ob hiermit tatsächlich ein Qualitätsabfall im Heimrecht verbunden ist, oder ob die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz möglicherweise auch zu positiven Entwicklungen auf diesem Rechtsgebiet geführt hat. Hierzu werden die Heimgesetze Baden-Württembergs, Bayerns und Nordrhein-Westfalens anhand folgender Themenschwerpunkte miteinander verglichen: Personeller und sachlicher Anwendungsbereich Heimvertragsrecht Leistungen an Träger und Beschäftigte Anforderungen an den Heimbetrieb Überwachung und Transparenz Mitwirkung und Teilhabe Bisher lag keine rechtswissenschaftliche Zusammenschau und Aufarbeitung der heimrechtlichen Fragestellungen und Probleme im Gefolge der durch die Föderalismusreform ausgelösten Ländergesetzgebung in dieser Form vor. Zum Heimrecht existierten nur Monografien mit einem Fokus auf einzelne Probleme, wie z. B. die Abgrenzung des „Betreuten Wohnens“ zum Heimgesetz. Mit dieser Untersuchung wird deshalb ein wesentlicher Beitrag zum wissenschaftlichen Fortschritt auf dem Gebiet des Heimrechts geleistet. Hierbei konnte die Verfasserin von den Erfahrungen, die sie in ihrer beruflichen und ehrenamtlichen Praxis sammelte, profitieren. Es wird aufgezeigt, dass für den Schutz von Personen in Pflege- und Betreuungsverhältnissen viele Wege nach Rom führen. Die Arbeit räumt Befürchtungen aus dem Weg, die in einer Anhörung im Rechtausschuss des Bundestages zur diesbezüglichen Grundgesetzänderung vorgebracht worden sind.