Die Rechtfertigung von nichtanfechtbaren Subventionen im Welthandelsrecht
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Das welthandelsrechtliche Subventionsrecht unterscheidet zwischen verbotenen, anfechtbaren und nichtanfechtbaren Subventionen . Allerdings sind die Ausnahmebestimmungen zur Nichtanfechtbarkeit ausgelaufen, so dass nun alle Subventionen zumindest theoretisch anfechtbar sind. Matthias Bickel untersucht die aktuelle Rechtslage von nichtanfechtbaren Subventionen , prüft deren Verhältnismäßigkeit und zeigt auf der Grundlage von ökonomischen Rechtfertigungsgründen Reformansätze auf. Dabei führt er wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Methoden zusammen. Beibehaltungsfähige Subventionen können seiner Ansicht nach zwar als Zwischenlösung angesehen werden, jedoch besteht politischer Handlungsbedarf, wieder eine ausgewogene Subventionsrechtsordnung zu schaffen.
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Die Rechtfertigung von nichtanfechtbaren Subventionen im Welthandelsrecht, Matthias Bickel
- Jazyk
- Rok vydání
- 2015
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Die Rechtfertigung von nichtanfechtbaren Subventionen im Welthandelsrecht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Matthias Bickel
- Vydavatel
- PL Acad. Research
- Rok vydání
- 2015
- ISBN10
- 3631661495
- ISBN13
- 9783631661499
- Série
- Hallesche Studien zu Wirtschaft und Gesellschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Das welthandelsrechtliche Subventionsrecht unterscheidet zwischen verbotenen, anfechtbaren und nichtanfechtbaren Subventionen . Allerdings sind die Ausnahmebestimmungen zur Nichtanfechtbarkeit ausgelaufen, so dass nun alle Subventionen zumindest theoretisch anfechtbar sind. Matthias Bickel untersucht die aktuelle Rechtslage von nichtanfechtbaren Subventionen , prüft deren Verhältnismäßigkeit und zeigt auf der Grundlage von ökonomischen Rechtfertigungsgründen Reformansätze auf. Dabei führt er wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Methoden zusammen. Beibehaltungsfähige Subventionen können seiner Ansicht nach zwar als Zwischenlösung angesehen werden, jedoch besteht politischer Handlungsbedarf, wieder eine ausgewogene Subventionsrechtsordnung zu schaffen.