Kommentar Designgesetz
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Das Design- bzw. Geschmacksmusterrecht hat sich auf deutscher und europäischer Ebene in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt, sei es durch Änderungen der geSetzlichen Rahmenbedingungen - insbesondere durch den Übergang vom alten GeschmacksmustergeSetz zum neuen DesigngeSetz seit 1.1.2014 -, sei es durch die verstärkte Bekämpfung der Produktpiraterie oder sei es durch die zahlreichen wegweisenden Urteile der Gerichte aller Instanzen. In die Neuauflage (bisher „Kommentar zum GeschmacksmustergeSetz“) sind die zahlreichen seit dem Jahr 2010 erfolgten GeSetzesänderungen und gerichtlichen Entscheidungen sowie die aktuelle Literatur zum Designrecht eingeflossen. Ausführlich dargestellt wird das 2014 eingeführte neue Rechtsmittel gegen zu Unrecht eingetragene Designs in Form des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA. Die strategische Bedeutung des Designschutzes für Unternehmen im Hinblick auf nationale, europäische oder internationale Designanmeldungen sowie die Bedeutung des Wettbewerbsrechts (ergänzender Leistungsschutz) und des Markenrechts (Dreidimensionale Formmarke) werden genauso ausführlich dargestellt wie die „klassischen Probleme“: Bestimmung des Schutzumfangs, Berechnung des Schadensersatzes, Fragen zu Neuheit und Eigenart, etc.