Effizienzanforderungen in den Festlegungen einer wirksamen Verfahrensregulierung nach § 11 Abs. 2 S. 2-4 ARegV
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Die Regelung des § 11 ARegV über beeinflussbare und nicht beeinflussbare Kostenanteile ist zu einer Schlüsselvorschrift der deutschen Netzentgeltregulierung avanciert. Das in § 11 Abs. 2 S. 2 – 4 ARegV geregelte Rechtsinstitut der wirksamen Verfahrensregulierung stellt einen Bereich der Kostenanerkennung im Rahmen der Anreizregulierung dar, der bislang keiner systematischen Betrachtung unterzogen wurde, obgleich zentrale und wirtschaftlich bedeutsame Aspekte des Netzbetriebs sowohl im Strom- als auch im Gasbereich auf Transportnetz- und auf Verteilernetzebene umfasst werden. Die Dissertation untersucht erstmals in dieser Breite das neue Rechtsinstitut sowie die Festlegungen der Regulierungsbehörden, um festzustellen, welchen Effizienzanforderungen die Bereiche einer wirksamen Verfahrensregulierung zu genügen haben.