100 Jahre Witwen- und Witwerrenten - (k)ein Auslaufmodell?
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Witwen-/Witwerrenten stehen als überholte Form der von der Ehe abgeleiteten Hinterbliebenensicherung in der Kritik. Sie haben alle Reformdiskussionen über die eigenständige Alterssicherung von Frauen und die individualisierte Anerkennung von Sorgearbeit überlebt. Wer sich fundiert über rechtssystematische und sozialpolitische Fragen der Witwen-/Witwerrenten informieren möchte, findet hier eine materialreiche und aktuelle Aufarbeitung der Problematik. Ein Schwerpunkt ist die verfassungsrechtliche Diskussion aus gleichheitsrechtlicher Perspektive. Welche gleichheitsrechtlichen Anforderungen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und den Diskriminierungsverboten der Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 GG in Verbindung mit dem Familienfördergebot des Art. 6 Abs. 1 GG? Problematisch ist, dass die Leistung von Witwen-/Witwerrenten an Ehe und Lebenspartnerschaft anknüpft und andere Lebensformen, in denen vergleichbare Unterhaltsleistungen erbracht werden, schlechter gestellt werden.
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100 Jahre Witwen- und Witwerrenten - (k)ein Auslaufmodell?, Wibke Frey
- Jazyk
- Rok vydání
- 2015
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Platební metody
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- Titul
- 100 Jahre Witwen- und Witwerrenten - (k)ein Auslaufmodell?
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Wibke Frey
- Vydavatel
- Nomos
- Rok vydání
- 2015
- ISBN10
- 3848720892
- ISBN13
- 9783848720897
- Série
- Schriften zur Gleichstellung
- Kategorie
- Právní literatura
- Anotace
- Witwen-/Witwerrenten stehen als überholte Form der von der Ehe abgeleiteten Hinterbliebenensicherung in der Kritik. Sie haben alle Reformdiskussionen über die eigenständige Alterssicherung von Frauen und die individualisierte Anerkennung von Sorgearbeit überlebt. Wer sich fundiert über rechtssystematische und sozialpolitische Fragen der Witwen-/Witwerrenten informieren möchte, findet hier eine materialreiche und aktuelle Aufarbeitung der Problematik. Ein Schwerpunkt ist die verfassungsrechtliche Diskussion aus gleichheitsrechtlicher Perspektive. Welche gleichheitsrechtlichen Anforderungen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und den Diskriminierungsverboten der Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 GG in Verbindung mit dem Familienfördergebot des Art. 6 Abs. 1 GG? Problematisch ist, dass die Leistung von Witwen-/Witwerrenten an Ehe und Lebenspartnerschaft anknüpft und andere Lebensformen, in denen vergleichbare Unterhaltsleistungen erbracht werden, schlechter gestellt werden.