Vereinbarkeit der Arbeit von Wirtschaftsverbänden mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht
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Das Aktionsfeld von Wirtschaftsverbänden ist wettbewerbsrechtlich höchst spannungsreich. Ihre natürliche Aufgabe ist die Koordinierung der gemeinsamen Interessen all ihrer Mitgliedsunternehmen, die zumeist in direkter Konkurrenz zueinander stehen. Dem gegenüber ist es Aufgabe des Kartellrechts, zu unterbinden, dass Unternehmen ihr Verhalten im Hinblick auf das Ziel koordinieren, den Wettbewerb zu beschränken, zu verfälschen oder ganz zu verhindern. Timo Angerbauer zeigt die relevanten Beschränkungen wirtschaftsverbandlicher Tätigkeit auf. Dabei behandelt er ein auch für die Praxis höchst bedeutsames Thema. Mit Fokus auf dem europäischen Kartellrecht analysiert er die kartellrechtliche Zulässigkeit einzelner Verbandsmaßnahmen und befasst sich zudem ausführlich mit den Unterschieden zwischen deutschem und europäischem Kartellrecht bei deren Beurteilung und Sanktionierung.