Pyrotechnikgesetz 2010
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Mit der Neufassung der Pyrotechnik-Richtlinie 2013/29/EU (vormals 2007/23/EG) wurden wesentliche Bestimmungen zum Konformitätsbewertungsverfahren und zu den Pflichten der Wirtschaftsakteure sowie der benannten Stellen geändert bzw. neu eingeführt. Diese tiefgreifenden Neuregelungen machten eine umfassende Novellierung des Pyrotechnikgesetzes 2010 durch den Gesetzgeber erforderlich. Bei dieser Gelegenheit wurden zudem auch kleinere für die Praxis notwendige Anpassungen im PyroTG vorgenommen. Seit Herausgabe der 2. Auflage wurden auch die einschlägigen harmonisierten Normen aktualisiert und einige relevante Rechtsmaterien geändert und letztlich haben sich die anerkannten Regeln der Technik im Bereich der Fachtechnik weiterentwickelt. Daher war es notwendig, die 2. Auflage umfangreich zu überarbeiten und auch zahlreiche neue pyrotechnikrechtliche und fachtechnische Anmerkungen einzuarbeiten.