Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Hochfrequenzhandels in Deutschland
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Die Nutzung von Informationstechnologie hat den Handel am Kapitalmarkt innerhalb der letzten Jahrzehnte grundlegend verändert. Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung hin zur vollständigen Entkoppelung des Handels von menschlichen Entscheidungsfindungsprozessen ist der Hochfrequenzhandel. Die Handelsweise der Hochfrequenzhändler beruht auf der Ausnutzung eines Geschwindigkeitsvorsprungs gegenüber anderen Marktteilnehmern unter Einsatz hochentwickelter Computertechnik. Im Wettbewerb um immer geringere Verzögerungszeiten werden Informationen heute binnen Milli- und sogar Mikrosekunden gewonnen, verarbeitet und umgesetzt. Der Hochfrequenzhandel hat mit einem Anteil von bis zu 40 % am Gesamthandelsvolumen in Europa einen erheblichen Umfang erreicht. Angesichts dessen und aufgrund von Marktverwerfungen - etwa atypischen Volatilitätsausschlägen und Marktmanipulation -, die auf den Hochfrequenzhandel zurückgeführt werden, beschäftigt sich vor allem die wirtschaftswissenschaftliche Forschung mittlerweile intensiv mit diesem. Seine ökonomische Bewertung ist gleichwohl höchst kontrovers. In dieser Situation entschied sich der deutsche Gesetzgeber, durch das Hochfrequenzhandelsgesetz vom 15. Mai 2013 einen umfassenden Rechtsrahmen für den Hochfrequenzhandel zu schaffen. Er bewegt sich dabei in einem Spannungsfeld, das auch der Arbeit als Zentralthese zugrunde liegt: Während die Gefahren und die erhebliche Bedeutung des Hochfrequenzhandels eine gesetzliche Regelung nötig machen, sind gesicherte Erkenntnisse über dessen Auswirkungen auf den Markt noch kaum vorhanden. Die tatsächliche Innovation erweist sich als Herausforderung für das Recht. Inwiefern der Gesetzgeber diese gemeistert hat, wird in der Arbeit im Schwerpunkt unter einem rechtsökonomischen Blickwinkel untersucht.