Das Recht der Willensmängel im europäischen Wandel
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Im Oktober 2011 wurde der Vorschlag über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK) veröffentlicht. Auf Grund der fortwährenden Internationalisierung kommt die Rechtswissenschaft nicht umhin, sich vertieft auch der Untersuchung ausländischer Rechtsordnungen zu widmen. Unter diesem Blickwinkel ist der spanische Entwurf für eine Reform des Código Civil im Bereich des Schuld- und Vertragsrechts (Propuesta de Modernización del Código Civil en materia de Obligaciones y Contratos - PMCC) von Januar 2009 besonders interessant. Sein Ziel ist es, das spanische Recht soweit wie möglich an die übrigen europäischen Rechtsordnungen und die internationalen Regelwerke anzupassen, ohne jedoch die romanische Tradition des Código Civil vollends aufzugeben. Das Recht der Willensmängel als wichtige Domäne des Zivilrechts ist von der Harmonisierung durch europäische Richtlinien bisher ausgenommen worden. Demgegenüber bildet es sowohl im GEK und seinen Vorgängernormen als auch im PMCC einen essentiellen Bestandteil. Die Arbeit soll einen Vergleich des Rechts der Willensmängel und der Anfechtung bzw. Nichtigkeit im GEK und im spanischen Recht vor und nach der Reform vornehmen und die Frage behandeln, inwieweit in diesem Rechtsbereich eine Europäisierung auch auf nationaler Ebene stattfinden kann und sollte. Darüber hinaus wird untersucht, ob der anvisierten Reform in Spanien auf dem Gebiet des Willensmängelrechts Beispielcharakter für Reformbestrebungen anderer Mitgliedstaaten zukommen kann. Aus dem Inhalt: Erster Teil: Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht und der spanische Reformvorschlag; Zweiter Teil: § 3 Grundfragen und Entwicklung des Rechts der Willensmängel, § 4 Die Anfechtung im Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht, § 5 Die relative Nichtigkeit wegen Einigungsmängeln im Código Civil, § 6 Irrtum, § 7 Arglist, § 8 Drohung, § 9 Unfaire Ausnutzung, § 10 Unzulässige Beeinflussung durch Dritte, § 11 Gemeinsame Bestimmungen zu allen Tatbeständen; Dritter Teil: Abschließende Bewertung