Strafrecht - besonderer Teil
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Diethelm Klesczewski führt in die Systematik des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches ein und behandelt auf dieser Grundlage die einzelnen Straftatbestände. Den Ausgangspunkt bildet dabei ein materieller Verbrechensbegriff, nach dem sich Kriminalität nicht in der Verletzung oder Gefährdung eines Rechtsgutes erschöpft, sondern zudem dem Opfer auf je bestimmte Weise die Rechtsfähigkeit abspricht. Die Darstellung konzentriert sich auf den Pflichtfachstoff, wie er einschließlich seiner europarechtlichen Bezüge den Gegenstand des staatlichen Teils des ersten Staatsexamens bildet. Zu den besonders klausurrelevanten Delikten wird ein Prüfungsschema geboten. Die einzelnen Merkmale werden anhand aktueller Rechtsprechung und in Auseinandersetzung mit dem Schrifttum erläutert. Über 250 Beispiele aus der Praxis veranschaulichen schließlich die Materie und geben konkrete Hinweise zur Falllösung.