Die Haftung auf Schadensersatz bei Mangelhaftigkeit der Mietsache
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Das mietrechtliche Mängelgewährleistungsrecht scheint ein Fremdkörper im Leistungsstörungsrecht des BGB zu sein. Dazu hat nicht zuletzt die Schuldrechtsreform im Jahre 2002 beigetragen, denn diese hat das Mietrecht weitestgehend außen vor gelassen. Zwar wurden die mietrechtlichen Regeln des BGB nahezu zeitgleich durch das Mietrechtsreformgesetz modernisiert; eine Verknüpfung zwischen mietrechtlicher Gewährleistung und allgemeinem Leistungsstörungsrecht ist jedoch durch keine dieser Gesetzesreformen bewirkt worden und auch bis heute nicht erfolgt. Die vorliegende Arbeit widmet sich den mietrechtlichen Schadensersatzansprüchen und ihrer Stellung zu dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht der §§ 280 ff. BGB, wobei sowohl die Ansprüche des Mieters, als auch diejenigen des Vermieters betrachtet werden. Dabei legt die Arbeit einen Schwerpunkt auf die rechtshistorische Entwicklung von allgemeinem Schuldrecht und Mietvertragsrecht und bestimmt anhand der rechtswissenschaftlichen Auslegungsmethoden deren Verhältnis zueinander.