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Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Wirtschaftsauskunfteien bei Datenschutzaufsichtsbehörden

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Es entspricht der derzeitigen Praxis, dass Wirtschaftsauskunfteien im Rahmen von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen und Prüfungen ihre Scoreformel gegenüber Datenschutzaufsichtsbehörden offenlegen. Bisweilen werden diese übermittelten Geheimnisse im Anschluss zudem auf Anfrage zwischen den Mitgliedern des „Düsseldorfer Kreises“ ausgetauscht. Ausgehend von diesen Erkenntnissen geht Dr. Holger Achtermann der zentralen Fragestellung nach, ob Datenschutzaufsichtsbehörden befugt sind, bei Maßnahmen und Prüfungen in Erfahrung gebrachte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber Dritten zu offenbaren. Hierzu wird zu Beginn der Untersuchung festgelegt, wie die Begriffe Wirtschaftsauskunftei und Scoring zu definieren sind. Zudem wird geschildert, in welchem historischen Kontext sich Wirtschaftsauskunfteien herausgebildet haben und welche Dienstleistungen sie in Deutschland anbieten. Sodann wird analysiert, ob bestimmte Wirtschaftssubjekte gesetzlich verpflichtet sind, Scoringverfahren anzuwenden bzw. zu nutzen. Aufbauend auf die zuvor gewonnenen Erkenntnisse erfolgt schließlich eine Erläuterung der Bedeutung des Scorings sowohl für die Vertragspartner der Wirtschaftsauskunfteien als auch für die durch das Scoring betroffenen Wirtschaftssubjekte. Im Anschluss folgt in einem notwendigen Zwischenschritt eine Betrachtung, was unter der Begriffskombination Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu verstehen ist. Erst hiernach kann die Frage beantwortet werden, inwiefern die Scoreformeln als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im rechtlichen Sinne anzuerkennen sind. Dann wechselt der Fokus zu den Datenschutzaufsichtsbehörden. Zunächst folgt eine Untersuchung der aktuellen Zuständigkeiten, Aufgaben, Kompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden. Anschließend wird die Koordinierung der Datenschutzaufsichtsbehörden untereinander auf europäischer und nationaler Ebene dargestellt. Im Hauptteil der Untersuchung wird analysiert, welchen (grund-)rechtlichen Schutz Wirtschaftsauskunfteien hinsichtlich ihrer Scoreformeln beanspruchen können und ob eine Offenlegung der als Geheimnis geschützten Scoreformel gegenüber anderen Datenschutzaufsichtsbehörden zulässig ist.

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