Verhaltenskodizes im Lauterkeitsrecht
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Verhaltenskodizes gehören mittlerweile – zumindest bei international tätigen Unternehmen der westlichen Welt – zum Standard. Aus diesem Grund haben die in das UWG eingefügten Regelungen zur Unlauterkeit von geschäftlichen Handlungen im Zusammenhang mit Verhaltenskodizes zu einer gewissen Aufregung in der Wirtschaft geführt. Dies gilt insbesondere für § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 UWG, welcher den Verstoß gegen Verhaltenskodizes als irreführende und damit in aller Regel unzulässige geschäftliche Handlung einordnet. Droht nunmehr eine Sanktionierung der Nichteinhaltung der von den Unternehmen freiwillig abgegebenen und von diesen als rechtlich unverbindlich angesehenen Verhaltenskodizes durch das Lauterkeitsrecht und damit eine faktische Verpflichtung zu deren Einhaltung? Die vorliegende Arbeit beantwortet nicht nur diese Frage, sondern untersucht vollumfänglich, welche Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Verhaltenskodizes nach dem UWG unzulässig sind.