Die Besteuerung von Auslandsmitarbeitern in der Entwicklungszusammenarbeit
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Auslandsmitarbeitern in der Entwicklungszusammenarbeit (Entwicklungshelfer, entsandte Fachkräfte etc.) stellen sich verschiedene steuerliche Probleme, die darin begründet liegen, dass ihre Tätigkeit einen Auslandsbezug aufweist und ihre Vergütungen regelmäßig staatlich finanziert werden. Die Autorin geht auf die innerstaatlichen Kassenstaatsregelungen ein und analysiert, unter welchen Voraussetzungen die im Ausland tätigen Mitarbeiter überhaupt in Deutschland steuerpflichtig sind und welche Möglichkeiten zur Vermeidung einer etwaigen Doppelbesteuerung der Einkünfte bestehen. Weiterhin untersucht sie die relevanten Sonderregelungen der Doppelbesteuerungsabkommen und erörtert das Verhältnis zu den Steuerklauseln der Rahmenabkommen über Technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern.