Leitfaden für den Kriminal-Untersuchungsrichter bei dem Verhöre des Beschuldigten
Autoři
Více o knize
Die Vernehmung ist nach wie vor ein zentrales „Werkzeug“ im Ermittlungsverfahren und dient der Aufklärung einer Straftat in der Beweisaufnahme (so § 153 Abs. 1 der heutigen StPO). Die Einvernahme wird im heutigen Ermittlungsverfahren zum überwiegenden Teil von der Kriminalpolizei vorgenommen, weshalb die Vernehmungslehre auch ihren Stellen-wert in der polizeilichen Aus- und Fortbildung hat. Und wie war der Stand der Vernehmungslehre im Jahr 1848? Josef Kitka, ein „k. k. Appella-tionsrath“ hat seinerzeit einen Leitfaden für den Kriminaluntersuchungsrichter herausge-bracht, der sich intensiv mit dem Verhör des Beschuldigten auseinandersetzte. Dass die Technik damals eine andere war (der Verhörte daher z. B. das Recht hatte, seine Aussage „selbst in die Feder zu sagen“ und das Beschuldigtenprotokoll war zweispaltig: Eine Spalte für die Fragen – eine für die Antworten), darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass inhaltlich dieser Leitfaden punktuell durchaus immer noch zeitgemäß erscheint. So waren etwa bereits damals Suggestivfragen verpönt. Eingehend setzt sich der Autor auch mit den verschiede-nen Fragen und insbesondere dem Verhöraufbau auseinander. Dieser Nachdruck des Buches aus 1848 ist eine durchaus interessante Lektüre für jeden, der heute Einvernahmen durchzuführen hat. Wir veröffentlichen den Text zum Zweck der besseren Lesbarkeit in einer modernen Schrift.