Stichtagsregelungen in Sozialplänen zum Nachteil von auf Veranlassung des Arbeitgebers freiwillig ausscheidenden Arbeitnehmern
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Unternehmer haben regelmäßig ein Interesse, bei einer Betriebsänderung ihre finanzielle Belastung durch einen Sozialplan möglichst gering zu halten und die Zusammensetzung der Belegschaft bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sichern. Daher werden in der Praxis häufig Stichtagsregelungen in Sozialpläne aufgenommen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob eine Stichtagsregelung in einem Sozialplan zulässig ist, durch die Arbeitnehmer hinsichtlich der Sozialplanabfindung benachteiligt werden, die ihr Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers freiwillig beenden. Dies wird in der Rechtsprechung bisher nicht einheitlich beantwortet. Die Autorin, seit 2009 Rechtsanwältin in einer Stuttgarter Kanzlei, setzt sich mit der Rechtsprechung auseinander und beantwortet diese Frage dezidiert. Sie entwickelt dafür ein eigenes Prüfungsschema, mit dessen Hilfe sie die Problematik umfassend löst.