Gläubigerschutz in der Vorrats- und Mantel-GmbH nach dem MoMiG
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Vorrats- und Mantelgesellschaften sind aus dem Wirtschaftsleben kaum wegzudenken, denn diese „leeren Hülsen“ ermöglichen es, jederzeit und flexibel unternehmerische Tätigkeiten aufzunehmen. Zugleich besteht jedoch das Risiko, dass diese Gesellschaften ohne die gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Kapitalausstattung betrieben und Gläubiger dadurch benachteiligt werden. Der Bundesgerichtshof wendet daher bei der „wirtschaftlichen Neugründung“ einer GmbH die gründungsrechtlichen Vorschriften des GmbHG analog an. Die Autorin überprüft dieses Konzept unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das MoMiG aus dem Jahr 2008 ausführlich und entwickelt einen eigenständigen Lösungsansatz zur Gläubigerschutzproblematik bei der Verwendung einer Vorrats- oder Mantel-GmbH.