Zur Strafvereitelung durch unberechtigte Zeugnisverweigerung
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Die Arbeit ist einer Frage gewidmet, die erst in jüngerer Zeit durch einige gerichtliche Entscheidungen und Literaturstimmen aktuell geworden ist: Kann ein Zeuge durch die unberechtigte Zeugnisverweigerung wegen Strafvereitelung durch Unterlassen zur Verantwortung gezogen werden? So eng diese Frage auf den ersten Blick wirken mag, so vielfältig sind die Bezüge, die bei einer Auseinandersetzung mit dem Thema zu berücksichtigen sind: Beweis und Beweisrecht, Strafvereitelung, das Verhältnis von Ordnungs- und Kriminalstrafen sowie die ungelöste Frage nach der Unterscheidung von Rechtspflichten und Garantenpflichten. Rechtsprechung und Literatur haben sich trotz der erheblichen praktischen Relevanz bislang nur unzureichend und mit unterschiedlichen Ergebnissen mit dieser Fragestellung beschäftigt. Der Verfasser geht im Rahmen eines historischen Überblicks zunächst der Frage nach, welche Maßnahmen gegen einen renitenten Zeugen in den Prozessordnungen der deutschen Staaten vorgesehen waren und inwiefern sich aus der Entstehungsgeschichte der Reichsstrafgesetze ein gesetzgeberischer Wille zu einer (Kriminal-) Strafbarkeit des die Aussage verweigernden Zeugen feststellen lässt. Der zweite Teil der Arbeit ist der Frage danach gewidmet, inwiefern das Unterlassen einer Zeugenaussage kausal für den Erfolg der Strafvereitelung sein kann und welche – in der Praxis kaum lösbaren – Schwierigkeiten sich für den Kausalitätsnachweis ergeben. Schließlich untersucht der Verfasser, ob für den Zeugen überhaupt eine besondere Einstandspflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB für das Rechtsgut der Strafrechtspflege angenommen werden kann und welche Konsequenzen sich hieraus auch über den Straftatbestand der Strafvereitelung hinaus ergeben würden.