Krankenhausstrukturgesetz - KHSG
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Für Deutschlands Krankenhäuser ist das Krankenhausstrukturgesetz die wichtigste Reformmaßnahme der laufenden Legislaturperiode. Ihre zentralen Erwartungen an die Reform hatten die Krankenhäuser bereits vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens klar formuliert: Befreiung der Landesbasisfallwerte von der Degressionslast (Schluss mit Kollektivhaftung), auskömmliche Finanzierung des Personalbestandes und des steigenden Personalbedarfs, vollständige Refi nanzierung der steigenden Qualitätserwartungen und -vorgaben, ausreichende Investitionsförderung und faire Rahmenbedingungen für die Zulassung und Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen. Die Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform setzte zunächst andere Reformschwerpunkte. Für sie stand neben der Absicherung einer gut erreichbaren und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung vor allem die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft im Fokus. Die von den Krankenhäusern angemahnten Finanzierungsprobleme erkannte die Politik dabei stets als zutreffend und dringlich an. Umfassende Entlastungen der Krankenhäuser sahen zu Beginn der Reformdiskussion jedoch weder das Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG noch der darauf basierende Referentenentwurf vor. Der für die Krankenhäuser äußerst enttäuschende Reformauftakt löste einen engagiert geführten Diskussionsprozess zwischen allen Beteiligten aus. Vor allem ihm ist es zu verdanken, dass der Deutsche Bundestag mit dem Krankenhausstrukturgesetz im November 2015 eine letztlich auch für die Krankenhäuser akzeptable Reform auf den Weg gebracht hat. Die vorliegende Materialiensammlung zeichnet den Entstehungsprozess der Krankenhausreform nach und ermöglicht den Leserinnen und Lesern, die hinter den einzelnen Reformmaßnahmen stehenden Intentionen des Gesetzgebers nachzuvollziehen. Die in die Sammlung aufgenommenen Bilder der zahlreichen Aktionen der Krankenhäuser sind ein Beleg für das große Engagement, mit dem sich die über eine Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Krankenhäuser tagtäglich für ihre Patientinnen und Patienten einsetzen.