Gesetz über das Halten von Hunden Schleswig-Holstein
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Mit dem vorliegenden Praxis-Kommentar erscheint nach der Novellierung des schleswig-holsteinischen Hunderechts zum 1. Januar 2016 eine umfangreiche Erläuterung des neuen Hundegesetzes, welches das alte Gefahrhundegesetz ablöst. Die Kommentierung berücksichtigt die relevanten bundesrechtlichen Regelungen und wird ergänzt durch viele praxisnahe Beispiele, die alltägliche Situationen im Umgang mit Hunden seitens Behörden oder Privatpersonen rechtlich beleuchten. Das betrifft Fragen zur Haltererlaubnis, der Gefährlichkeitseinstufung, dem verpflichtenden Transponder-Chippen, der Haftpflichtversicherung u. v. m. Dieses Werk eignet sich daher sowohl für Polizei- und Ordnungsbehörden, Rechtsanwälte und Gerichte als auch die gesamte Kommunalverwaltung. Auch Hundebesitzern, -züchtern oder -ausbildern und jedem, der in Schleswig-Holstein rechtliche Fragen in Bezug auf die Hundehaltung hat, ist dieses Werk eine Hilfestellung. Zugleich stellt die Kommentierung einen wissenschaftlichen Beitrag in dem Bereich des Hunderechts dar; bei der Erstellung wurde jedoch stets Wert auf eine zugängliche Sprache gelegt. Luise Gottberg arbeitet bei der ÖPP Deutschland AG und berät dort die öffentliche Verwaltung zu modernen Partnerschaftsstrategien und Organisationsmodellen, Friedrich Gottberg ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und forscht dort im Bereich des Verwaltungs- und Staatsrechts und Dr. Anika D. Luch ist Koordinierungsreferentin im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein.