Die virtuelle Mitgliederversammlung
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Das OLG Hamm hat Ende 2011 für das Vereinsrecht eine grundlegende Entscheidung getroffen: Die virtuelle Mitgliederversammlung ist möglich. Die Entscheidung stellt dabei nicht nur einen Wandel in der Rechtsprechung dar, sondern durchbricht ebenfalls ein über 100 Jahre tradiertes Verständnis der Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung. Untersucht wird in dieser Arbeit, ob der Ansicht des OLG Hamm zu folgen ist. Nach einer Betrachtung der Entwicklung der vereinsrechtlichen Vorschriften werden Vergleiche zu anderen nationalen Gesellschaftsformen gezogen. Die Ergebnisse werden kritisch gewürdigt und zur Beantwortung der Untersuchungsfrage herangezogen. Es zeigt sich, dass die Möglichkeit der virtuellen Versammlung weder pauschal bejaht noch verneint werden kann. Vielmehr sind Größe und Struktur des Vereins sowie der Einführungszeitpunkt des virtuellen Versammlungsmodus zu berücksichtigen. Die Arbeit schließt mit einem GeSetzesvorschlag, der alle erheblichen Aspekte berücksichtigt.