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Der Beitrag des America Invents Act zur Patentrechtsharmonisierung in Deutschland und den USA

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Die weltweite Harmonisierung des Patentrechts schien durch das Inkrafttreten des Leahy-Smith America Invents Act (AIA) am 16. März 2013 einen Fortschritt erreicht zu haben, der seinesgleichen suchte. Mit der Einführung eines Erstanmeldeverfahrens, der Reformierung des Neuheitsbegriffs und der Einführung neuer Rechtsschutzmöglichkeiten schien die Harmonisierung mit dem Patentrecht der übrigen Industrienationen perfekt. Die detaillierte Betrachtung dieser Bereiche zeigt jedoch, dass auch fortan Unterschiede bestehen, die den Wunsch nach einer weltweiten Harmonisierung unerfüllt lassen. Hinter der Bezeichnung des reformierten US-amerikanischen Anmeldeverfahrens als „first-inventor-to-file“ verbirgt sich die in der Regelung des Neuheitsbegriffs begründete Möglichkeit eines Erfinders, innerhalb der verbleibenden Neuheitsschonfrist eine Patentanmeldung vorzunehmen, obwohl er seine Erfindung bereits veröffentlicht hat. Darin liegt der große und die Harmonisierung verhindernde Unterschied zum deutschen Patentrecht. Auch die neuen Rechtsschutzmöglichkeiten stellen nur auf den ersten Blick eine Harmonisierung mit dem deutschen Patentrecht dar, weil die Ausgestaltung der Rechtsbehelfe deutliche Unterschiede aufweist und althergebrachte Unterschiede, die ihre Ursache in der Rechtstradition der Prozessführung haben, nicht überwunden werden.

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