Exogene und endogene Regeln auf der Ebene einer Genossenschaftsbank
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Die Übernahme von Risiken gehört traditionell zu den Kernfunktionen von Banken. Als Grundlage der unternehmerischen Tätigkeit sind Risiken inhärenter und elementarer Bestandteil jeglicher bankbetrieblicher Interaktion. Banken haben dabei in der Praxis einer Vielzahl an Regeln zu entsprechen. Die Arbeit betrachtet speziell die Risikohandhabung von Genossenschaftsbanken und widmet sich einer umfassenden Erklärung diesbezüglicher exogener und endogener Regeln. Inwieweit eine Verpflichtung zur Entsprechung mit diesen Regeln besteht, ergibt sich aus der Systematisierung verschiedener Risiko-Governance-Ebenen, welche einer hierarchischen Ordnung folgen und durch eine zunehmende Einschränkung der Handlungsspielräume gekennzeichnet sind. Als Ebenen werden unterschieden: 1. Werte, Traditionen und ähnliche Faktoren im Kontext der Risikohandhabung; 2. Institutionelle Risiko-Governance; 3. Politische Risiko-Governance; 4. Marktliche Risiko-Governance; 5. Kooperative Risiko-Governance; 6. Endogene Risiko-Governance; 7. Situative Durchführung der Risikohandhabung. In Erwägung ihrer Relevanz sind die Politische Risiko-Governance, die Kooperative Risiko-Governance sowie die Endogene Risiko-Governance Gegenstand der Analysen im Rahmen der Arbeit. Die Politische Risiko-Governance beinhaltet jene im Kontext der Risikohandhabung relevanten Regeln, welche den allgemeinen Rechtsnormen sowie der Bankenregulierung immanent sind. Als Kooperative Risiko-Governance wird eine individuelle Risikoordnung für kooperativ organisierte Akteure bezeichnet; Elemente dessen sind unter anderem Regelungen zur Arbeitsteilung und Konfliktlösung. Der Endogenen Risiko-Governance werden sämtliche internen nicht-situativen Bestandteile der strukturellen, strategischen, personellen und methodischen Aspekte im Kontext der Risikohandhabung einer Genossenschaftsbank zugeordnet, deren Verbindlichkeit sich auf Basis vertraglich vereinbarter Weisungsbefugnisse ergibt (Arbeitsanweisungen etc.). Im Kern widmet sich die Arbeit einer Analyse der Regeldichte, d. h. des Umfangs und der Intensität des Status quo der für die Risikohandhabung relevanten exogenen Regeln. Diese wurden im Rahmen einer qualitativen Inhaltsanalyse systematisch aus allgemeinen Rechtsnormen und der Bankenregulierung sowie aus Statuten der genossenschaftlichen FinanzGruppe extrahiert. Darüber hinaus sind die Definition und die Implementierung endogener Regeln für die Risikohandhabung einer Genossenschaftsbank sowie die Formulierung grundlegender Voraussetzungen, denen dabei im Sinne nachhaltiger Effektivität und Effizienz entsprochen werden sollte, Gegenstand der Arbeit.