Die Vertretungsbefristung
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Immer wieder sorgen sogenannte Kettenbefristungen für Aufsehen: Arbeitnehmer erhalten vom gleichen Arbeitgeber aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge und sind in der Folge faktisch ununterbrochen ohne Bestandsschutz beschäftigt. Soweit ein Befristungsgrund besteht, sind Kettenbefristungen nach dem TzBfG grundsätzlich zulässig. Gleichwohl erachten das BAG und der EuGH über Jahre bestehende Kettenbefristungen für unzulässig. Dieser Widerspruch führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Autor bestimmt rechtliche Grenzen von Kettenbefristungen. Im Fokus der Untersuchung steht dabei die Reichweite der Vertretung als Sachgrund einer Kettenbefristung. Die diesbezügliche Entwicklung der Rechtsprechung wird prägnant zusammenfasst und kritisch hinterfragt. Darauf aufbauend entwickelt der Autor ein an den Bedürfnissen der Praxis orientiertes Schema zur Wirksamkeitskontrolle von Kettenbefristungen.