Parlamentarische Mitwirkung in EU-Angelegenheiten nach Lissabon
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Nach einem langen politischen Prozess ist der Vertrag von Lissabon (LV) am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Er führt mehrere primärrechtliche Änderungen in Hinsicht auf die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union (EU) ein. Eine der wichtigsten und wahrscheinlich folgenreichsten Phasen bis zum Inkrafttreten des LV war dessen Ratifizierung in Deutschland. Während dieses Prozesses wurden vier Begleitgesetze erlassen, welche die rechtlichen Grundlagen der Mitwirkung des Deutschen Bundestags und des Bund esrats in Angelegenheiten der EU reformieren. Jedoch gilt sowohl für den LV als auch für die Begleitgesetze: Die nationalen Parlamente - Bundestag und Bundesrat im Speziellen - haben lediglich eine Rechtsgrundlage für ihr Handeln erhalten, die es mit politischem Leben zu füllen gilt. Hier setzt diese Arbeit an: Über die einfache Bestandsaufnahme der erhaltenen formalen Mitwirkungsrechte hinaus untersucht sie deren Anwendung in der parlamentarischen Praxis.