Der Hochschulrat
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In den letzten Jahren änderte sich die Hochschulorganisation zur Steigerung ihrer Wirtschaftlichkeit und Selbständigkeit. Deshalb wurden u. a. Hochschulräte eingeführt. In Sachsen und anderen Bundesländern wurden die Hochschulen zudem von einer Körperschaft und staatlichen Einrichtung zur ausschließlichen Körperschaft geformt. Vor allem deshalb stellt sich die Frage, ob ein mehrheitlich mit Externen besetztes Organ, das teilweise vom Staatsministerium eingerichtet wird und Entscheidungskompetenzen hat, mit dem Demokratieprinzip und dem Recht auf akademische Selbstverwaltung vereinbar ist. Das untersucht diese Arbeit für Sachsen, berücksichtigt dabei aber auch die Rechtslage in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, wo die Hochschulen ebenfalls (teilweise) ausschließliche Körperschaften sind. Überdies wird geprüft, ob der Hochschulrat des SächsHSFG einer wirtschaftlichen und selbständigen Hochschulführung dient und damit Bestand haben kann.