Jugendhilfe in Kooperation: Erziehungshilfen - Kinder- und Jugendpsychiatrie - Polizei - Justiz
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KlappentextIm Bereich der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Polizei und Justiz zeigen die Praxisberichte in dieser TPJ, dass es im Wesentlichen darauf ankommt, dass die jeweiligen Systeme voneinander wissen und miteinander vernetzt sind, damit die Maßnahmen koordiniert werden können. Vergegenwärtigt man sich die heilpädagogischen Grundsätze von Paul Moor, dann richten sich die Zielsetzungen der Kooperation nicht gegen den Fehler, sondern setzen sich für das Fehlende ein. »Erst verstehen, dann erziehen« ist nach wie vor eine gültige Maxime, wenn die Kinder- und Jugendhilfe in den Kooperationen mit Jugendpsychiatrie, Polizei und Justiz Erfolg haben will. In diesen Beiträgen zu Theorie und Praxis der Jugendhilfe gilt es nicht nur die Einzelfallhilfen, sondern ebenso die Lebensweltorientierung und die gesellschaftlichen sozialen Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen.