Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrens im Öffentlichen Recht
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Die Autorin befasst sich mit einer möglichen Vereinheitlichung des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrensrechts. Zwar ist die Idee einer Verfahrenseinheit im öffentlichen Recht nicht neu. Der Traum einer einheitlichen Verfahrensordnung wurde vielfach geträumt, legislativ allerdings nie verwirklicht. Der Rechtsanwender sieht sich dadurch regelmäßig vor der Frage, welches Verfahrensgesetz im betreffenden Fall Anwendung findet. Erschwerend kommt hinzu, dass selbst wortgleiche Vorschriften der Verfahrensgesetze durch die Gerichte der jeweiligen Gerichtsbarkeiten unterschiedlich ausgelegt werden und einer abweichenden Entwicklung unterliegen. Ziel der Publikation ist es, das Erfordernis und die mögliche Umsetzung einer Verfahrensvereinheitlichung im öffentlichen Recht zu erörtern. Die Untersuchung erfolgt am Beispiel der Bekanntgabevermutung von Verwaltungsakten, die in allen drei Verwaltungsverfahrensgesetzen inhaltsgleich und nahezu wortlautidentisch geregelt ist. Dennoch wird sie aus der aktuellen Rechtsprechungssicht keineswegs übereinstimmend verstanden. Die Verfasserin arbeitet hierzu die Divergenzen im Rahmen der Auslegung durch die Rechtsprechung und das Schrifttum zu den jeweiligen Normen heraus. Außerdem analysiert sie mögliche Ursachen für die Abweichungen sowie die Rechtsfolgen für die Praxis. Abschließend werden die praktischen und verfassungsmäßigen Vor- und Nachteile der Vereinheitlichung untersucht und die mögliche Gestaltung der Vereinheitlichung in praktischer Hinsicht erörtert.