Unternehmerische Gestaltungsfreiheit versus aufsichtsrechtliche Regulierung
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In den vergangenen Jahren hat das überaus komplexe Finanzaufsichtsrecht richtungsweisende Reformen erfahren. Diese führten zu neuen Herausforderungen für die Geschäftsleiter aufsichtsunterworfener Bank- und Versicherungsunternehmen. Die Abkehr von einem ursprünglich auf Regeln basierenden Aufsichtsrecht hin zu einer prinzipienorientierten Regulierung und Beaufsichtigung ging mit einer massiven Ausweitung des Verantwortungsbereiches der letztverantwortlichen Leitungsorgane einher. Vermehrt ergeben sich dadurch erhebliche rechtliche Unsicherheiten bei der Auslegung und Anwendung generalklauselartiger Vorgaben und damit einhergehend gesteigerte Haftungsgefahren. Darüber hinaus sind die hoheitlichen Eingriffe und Einwirkungsmöglichkeiten (insbesondere durch Finanzaufsichtsbehörden) auf originär unternehmerische Entscheidungen enorm gestiegen. Das allein dem öffentlichen Interesse verpflichtete Aufsichtsrecht führt dabei vermehrt zu Spannungen mit dem davon verschiedenen Unternehmens- bzw. Gesellschaftsinteresse.